Tierhaltung in Mietwohnungen
Ein Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung gibt es nicht. Kleintiere, wie z.B. Hamster oder Zwergkanninchen darf der Mieter jederzeit in seiner Wohnung in Berlin halten. Ob auch ein Schoßhund zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten oder Schlangen sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen, und aus diesem Grund verboten, entschied das Landesgericht Essen. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt.